AGB

§1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Die Leistungen und Angebote von Notfallkurs-Hessen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme aller der durch Notfall-Kurs angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil.Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(2) Das Personal von Notfallkurs-Hessen oder Notfall-ABC sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt schriftlich, per E-Mail oder über unsere Internetseite www.notfallkurs-hessen. de oder www.notfall-abc.de. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies umgehend mitgeteilt. Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung bei Notfallkurs-Hessen oder Notfall-ABC ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer* bzw. der entsendenden Stelle.

§3 Kosten

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminar- / Kurspreise. Die Seminarkosten sind individuelle Preise, die aufgrund verschiedener Faktoren variieren können.

§4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen (eventfrog)

(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§5 Rücktritt / Kündigung / Verschieben

(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich, ausschließlich postalisch oder per E-Mail, erfolgen.

(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

  1. a) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Entgeltes,
    b) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes,
    c) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes,
    d) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Entgeltes.

Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

(3) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

(4) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam zurückgetreten ist.

(5) Die obenstehenden Regelungen gelten auch bei Krankheit des Teilnehmers.

(6) Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

§6 Änderungen / Ausfall von Leistungen / Sonderkündigungsrecht

(1) Wir behalten uns zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Referenten sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor.

(2) Fallen Seminarleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(3) Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl, oder wenn von Notfallkurs-Hessen oder Notfall-ABC angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Seminar auszubilden. Bereits gezahlte Seminarkosten verbleiben bei Notfallkurs-Hessen oder Notfall-ABC und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.

§7 Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:

  1. a) für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 8) vorliegen,
  2. b) die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des Dozenten oder höherer Gewalt der Fall. In den vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

§8 Haftung für Schäden

(1) Notfallkurs-Hessen und Notfall-ABC haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.

(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt.

§9 Sonstiges

(1) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Notfall-ABC und Notfallkurs-Hessen vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Notfall-ABC und Notfallkurs-Hessen in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

(2) Notfall-ABC und Notfallkurs-Hessen kann auf Wunsch die Unterbringung und Verpflegung bei Aus- oder Fortbildungen vermitteln. Diese Vermittlung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost & Logis Anbietern, wird von Notfall-ABC und Notfallkurs-Hessen nicht übernommen.

(3) Anfragen von Anwälten, Abmahnanwälten, Behörden, Einrichtungen etc. die sich nicht auf unseren Geschäftszweck richten, sondern den Zweck verfolgen unsere Zeit und Ressourcen in Anspruch zu nehmen, Ansprüche von Dritten geltend machen, Eingaben von Dritten bearbeiten die wiederum den Zweck verfolgen uns zu schaden oder anderweitig unsere Ressourcen in Beschlag etc. nehmen behalten wir uns vor, kostenpflichtig zu bearbeiten, derzeit mit 125 € / angefangener Stunde.

§10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.

§12 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.